Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Vorrangbestimmungen für Radfahrer

Auf Radfahrerüberfahrten haben Radfahrerinnen/Radfahrer Vorrang.

Wenn ein Radfahrstreifen oder innerhalb des Ortsgebietes ein parallel einmündender Radweg endet und in die Fahrbahn übergeht, gilt für Radfahrerinnen/Radfahrer das Reißverschlusssystem, um sich – gleichberechtigt mit Autofahrerinnen/Autofahrern – in den Fließverkehr einzuordnen. Voraussetzung ist, dass Radfahrerinnen/Radfahrer nach Verlassen des Radfahrstreifens bzw. des Radwegs die Fahrtrichtung beibehalten.

Müssen Radfahrerinnen/Radfahrer vom Radfahrstreifen auf den daneben liegenden Fahrstreifen wechseln (etwa um sich zum Linkseinbiegen einzuordnen), so gelten die Regeln für den Fahrstreifenwechsel. Radfahrerinnen/Radfahrer müssen nur dann jedenfalls anderen Fahrzeugen den Vorrang geben, wenn sie von einem Radweg bzw. Geh- und Radweg kommen, der nicht durch einen Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird.

Radfahrerinnen/Radfahrer, die einen nicht durch eine Radfahrüberfahrt fortgesetzten Radweg oder Geh- und Radweg verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr (außer in Fällen parallel einmündender Radwege), den Vorrang zu geben.

Schienenfahrzeuge, die sich einer Radfahrerüberfahrt nähern, haben auch gegenüber Radfahrerinnen/Radfahrern Vorrang.

Die Verkehrszeichen "Vorrang geben" und "Halt" gelten auch für Radfahrerinnen/Radfahrer.

Wie gegenüber anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmern haben Fußgängerinnen/Fußgänger auf dem Schutzweg ("Zebrastreifen") auch gegenüber Radfahrerinnen/Radfahrern Vorrang. So müssen Radfahrerinnen/Radfahrer Benützerinnen/Benützern von Schutzwegen, die sich auf dem Schutzweg befinden und solchen Benützerinnen/Benützern, die sich noch nicht darauf befinden, aber ihn erkennbar benützen wollen, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Dabei muss die Geschwindigkeit so gewählt werden, dass sie ein rechtzeitiges Anhalten ermöglicht.

Hinweis

Nicht nur Fußgängerinnen/Fußgänger, die bereits auf dem Schutzweg gehen, haben Vorrang, sondern auch solche, die ihn erkennbar benützen wollen, also sich z.B. in der Nähe des Schutzweges auf diesen zubewegen.

Umgekehrt müssen sich andere Fahrzeuglenkerinnen/Fahrzeuglenker (ausgenommen Schienenfahrzeuge) vor einer Radfahrerüberfahrt in gleicher Weise verhalten, um einer Radfahrerin/einem Radfahrer oder einer Rollschuhfahrerin/einem Rollschuhfahrer, die/der sich auf der Überfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Informationen zu den Vorrangbestimmungen in Einbahnstraßen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§§ 11, 19 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie