Meldeamt
In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.
Sie erhalten am Meldeamt:
- Meldebestätigungen
- Meldeauskunft
- An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes
Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!
Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Einkommensbericht des Bundes
Seit 1. März 2011 muss die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler jährlich bis zum 1. Oktober einen Bericht zur Einkommensanalyse der Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer des Bundes erstellen. Dieser Bericht muss Angaben über
- die Anzahl der Frauen und Männer in der jeweiligen Verwendungs –, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe und
- das Medianeinkommen von vollbeschäftigen Frauen und Männern in der jeweiligen Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppe beinhalten.
Der Bericht muss in anonymisierter Form erstellt werden und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.
Der Einkommensbericht des Bundes muss nach seiner Fertigstellung von der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler auf der Website des Bundeskanzleramtes veröffentlicht werden.
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion