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Für Sie zuständig

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Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
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Erdgeschoß

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Lisa-Maria Hackl
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Adressänderung: Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Die Standortverlegung (USP) eines Unternehmens muss bei der neuen Gewerbebehörde angezeigt werden. Die zuständige Wirtschaftskammer wird automatisch von dieser Standortverlegung in Kenntnis gesetzt, eine eigene Benachrichtigung ist nicht notwendig.

Die Anzeige ist so rechtzeitig zu erstatten, dass sie spätestens am Tag der Aufnahme der Gewerbeausübung am neuen Standort bei der Gewerbebehörde einlangt.

Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion