Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Haltung von Hunden in Räumen

Folgende Anforderungen müssen bei der Haltung von Hunden in Räumen erfüllt sein:

  • Der ausreichende Einfall von natürlichem Tageslicht muss sichergestellt sein.
  • Ausreichende Frischluftzufuhr muss sichergestellt sein.
  • Die Bodenfläche muss mindestens 15 Quadratmeter groß sein. Diese Fläche muss uneingeschränkt benutzbar sein. Für jeden weiteren Hund bzw. für eine weitere Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche Grundfläche von 5 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Auch diese Fläche muss uneingeschränkt benutzbar sein.
  • In nicht beheizbaren Räumen darf ein Hund nur dann gehalten werden, wenn ein trockener Liegeplatz mit ausreichend Schutz vor Zugluft und Kälte gewährleistet ist. Ansonsten ist eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Schutzhütte aufzustellen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion