Führerscheinuntersuchungen


Für Sie zuständig

36481
Dr. Jonna Feyertag-Leidl, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342
F +43 7442 511 - 349
jonna.feyertag-leidl@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201

Bereich:

Gesundheits- und Veterinäramt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Antragstellung

  • Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
  • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
  • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
  • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
  • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
  • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Hinweis:

Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz