Führerscheinuntersuchungen
Für Sie zuständig
Dr. Jonna Feyertag-Leidl, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342F +43 7442 511 - 349
jonna.feyertag-leidl@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201
Bereich:
Gesundheits- und VeterinäramtÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Antragstellung
- Sie können die Anträge formlos einbringen. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz