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Österreich.gv.at - Lebenslage

Hacking

Hacking bezeichnet ein unerlaubtes Eindringen in ein fremdes Computersystem. Hacken ist strafbar, wenn jemand Sicherheitsvorkehrungen des Systems verletzt oder überwindet, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder die Betreiberin/den Betreiber des Systems zu schädigen (z.B. durch Auskundschaften von Betriebsgeheimnissen).

Auch die Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems oder das Umgehen von Zugangsbeschränkungen oder technischen Sperren ist strafbar.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 04.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion