Wahlkarten

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Petra Draxl
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension

Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.

Hinweis:

Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.

Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz