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Für Sie zuständig

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Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
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Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Mitglieder des Vereins

Achtung:

Welche Rechte und Pflichten die Mitglieder eines Vereins haben, bestimmen im Wesentlichen die Vereinsstatuten.   

Es können verschiedene Arten von Mitgliedschaften vorgesehen werden. So ist etwa folgende Unterteilung möglich:

  • Ordentliche Mitglieder
  • Außerordentliche Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

Die Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft müssen in den Vereinsstatuten festgehalten werden.

Das Leitungsorgan ist verpflichtet, in der Mitgliederversammlung (häufig auch Hauptversammlung genannt) die Mitglieder über die Tätigkeit und finanzielle Situation des Vereins zu informieren. Außerhalb der Mitgliederversammlung muss das Leitungsorgan diese Informationen den Mitgliedern innerhalb von vier Wochen zukommen lassen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe von Gründen verlangt wird.

Nachdem die Mitglieder eines Vereins auch Pflichten haben, können Personen, die zwischen dem siebten und vierzehnten Lebensjahr sind, nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters einem Verein wirksam beitreten.

Das Leitungsorgan muss die Vereinsmitglieder über die von den Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern geprüfte Einnahmen- und Ausgabenrechnung informieren. 

Vereinswesen – Information der Mitglieder (BMI)

Rechtsgrundlagen

Vereinsgesetz (VerG)

Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres