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Ermächtigung
Sinnverwandter Begriff: Befugnis
Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).
Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.
Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion