Geburt
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Probezeit
Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.
Beispiel
- Arbeitsverhältnis auf Probe
Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit - Probeführerschein
Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr. - Probezeit im Strafrecht
- Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
(zwischen einem Jahr und drei Jahren) - Probezeit bei einer bedingten Entlassung
(zwischen einem Jahr und zehn Jahren) - Probezeit als Diversionsform
(zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
- Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion