Geburtsurkunde
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
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Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Einseitiger Urlaubsantritt
Ist auch der Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung erschöpft, kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer zur notwendigen Pflege ihres/seines noch nicht 12-jährigen Kindes einseitig, d.h. ohne Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, Urlaub antreten.
Tipp
Benachrichtigen Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber sofort von der Inanspruchnahme des einseitigen Urlaubsantritts.
Letzte Aktualisierung: 26. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft