Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Fischen im Burgenland – Schonzeiten und Mindestfangmaße
Für verschiedene Fischarten gibt es im Burgenland mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische, die während der Schonzeit oder unter dem Mindestmaß lebend in die Gewalt der Fischerin/des Fischers gelangen, müssen mit der nötigen Vorsicht in das Wasser zurückversetzt werden, außer sie weisen schwere Verletzungen auf. Nicht zurückzusetzen sind invasive gebietsfremde Arten.
Ausnahmen von den Schonzeiten und Mindestfangmaßen können von der Bezirksverwaltungsbehörde durch Bescheid erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
- Burgenländisches Fischereigesetz (Bgld. FischG)
- Burgenländische Fischereiwesenverordnung 2022 (Tabelle der Schonzeiten und Mindestfangmaße)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion