Sterbeurkunde
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Adressänderung: Arbeitgeber
Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten. Bei einem aufrechten Dienstverhältnis ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verpflichtet, die Änderungen dem zuständigen Krankenversicherungsträger mitzuteilen.
Wenn Sie das Pendlerpauschale geltend machen möchten, müssen Sie den Wechsel Ihres Wohnortes innerhalb eines Monats bekannt geben.
Tipp
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre neue Adresse in Kenntnis zu setzen.
Weiterführende Links
Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion