KFZ-Zulassungs​angelegen​heiten

Für Sie zuständig

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Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Adressänderung: Arbeitsmarktservice (AMS)

Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Altersteilzeitgeld) beziehen, müssen Sie eine Adressänderung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei Ihrer bisher zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt geben.

Sie können die Adressänderung über MeinAMS, telefonisch, schriftlich oder persönlich melden. Am einfachsten ist die Meldung über MeinAMS.

Wenn Sie Ihren Umzug telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie Ihren Umzug ordnungsgemäß gemeldet haben.

Ihr Arbeitsmarktservice gibt die Adressänderung gegebenenfalls an Ihren Krankenversicherungsträger weiter.

Letzte Aktualisierung: 17.11.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion