Seit 1. Juni 2023 muss für alle Hunde der Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei der Gemeinde vorgelegt werden. Diese Bestimmung gilt auch für Hundehalter, die ihren Hund bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten haben.
Die Versicherung muss pro Hund eine Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden umfassen.
Für bereits gemeldete Hunde galt eine Übergangsfrist bis 1. Juni 2025. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Falls Sie den Versicherungsnachweis noch nicht übermittelt haben, ersuchen wir Sie, dies bis spätestens 27. Februar 2026 nachzuholen.
Bitte mailen Sie den Nachweis bevorzugt an post.finanz@waidhofen.at
Alternativ können Sie eine Kopie der Versicherungsbestätigung oder der Polizze auch per Post (Magistrat Waidhofen a/d Ybbs, Fachbereich Finanzen, Abgaben, Controlling; Oberer Stadtplatz 28; 3340 Waidhofen an der Ybbs) schicken oder persönlich beim Magistrat abgeben.
Warum ist das wichtig
Eine gültige Haftpflichtversicherung schützt Sie finanziell, falls Ihr Hund einen Schaden verursacht. Gleichzeitig ist der Nachweis gesetzlich vorgeschrieben. Wer einen Hund ohne ausreichende Versicherung hält, begeht laut NÖ Hundehaltegesetz eine Verwaltungsübertretung. In diesem Fall kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter unter +43 7442 511 116
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihren Beitrag zu einem verantwortungsvollen Miteinander in unserer Stadt.