Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss kann im Offenen Rathaus bis 31. März 2025 beantragt werden.

Sozial bedürftige Waidhofnerinnen und Waidhofner können ab sofort für die Heizperiode 2024/25 um einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro pro Haushalt ansuchen.

 Waidhofner Bürgerinnen und Bürger können Anträge ab sofort bis einschließlich 31. März 2025 im Referat für Familie, Jugend und Soziales im Offenen Rathaus einbringen. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und -bezieher 
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.


Heizkostenzuschuss


Für Sie zuständig

Profilbild_Sandra Gattringer.jpg
Sandra Gattringer
T +43 7442 511 - 330
F +43 7442 511 - 339
sandra.gattringer@waidhofen.at
EG, Zimmer 003
Brigitte Schagerl
T +43 7442 511-332
F +43 7442 511-339
brigitte.schagerl@waidhofen.at
EG, Zimmer 003