Bezugsberechtigt sind Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension
(Ausgleichszulage) oder einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung,
Bezieherinnen und Bezieher von Kinderbetreuungsgeld oder eines
Kinderbetreuungszuschusses und jene Personen, deren Familieneinkommen
den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Waidhofner
Bürgerinnen und Bürger können Anträge ab sofort bis einschließlich März
2023 im Referat für Familie, Jugend und Soziales im Offenen Rathaus
einbringen.
Heizkostenzuschuss
Für Sie zuständig

Sandra Gattringer
T +43 7442 511 - 330F +43 7442 511 - 339
sandra.gattringer@waidhofen.at
EG, Zimmer 003
Bereich:
Referat Familie, Jugend und SozialesBrigitte Schagerl
T +43 7442 511-332F +43 7442 511-339
brigitte.schagerl@waidhofen.at
EG, Zimmer 003