Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss kann im Offenen Rathaus bis 31. März 2024 beantragt werden.

Sozial bedürftige Waidhofnerinnen und Waidhofner können ab sofort für die Heizperiode 2023/24 um einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro pro Haushalt ansuchen. Zusätzlich kann auch eine NÖ-Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von 75 Euro gewährt werden. Waidhofner Bürgerinnen und Bürger können Anträge ab sofort bis einschließlich März 2023 im Referat für Familie, Jugend und Soziales im Offenen Rathaus einbringen. 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Heizkostenzuschuss


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