Heizkostenzuschuss
Sozial bedürftige Waidhofnerinnen und Waidhofner können ab sofort für die Heizperiode 2025/26 um einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- pro Haushalt ansuchen.
Waidhofner Bürgerinnen und Bürger können Anträge ab sofort bis einschließlich 31. März 2026 im Referat für Familie, Jugend und Soziales im Offenen Rathaus einbringen.
Wer kann einen Heizkostenzuschuss erhalten?
- Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher
- Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension
- Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe (Bruttobetrag) den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen (Bruttobetrag) den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. (Bitte unbedingt Einkommensgrenzen beachten: Erläuterungen zu den Richtlinien)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Einkommensnachweise für alle im Haushalt lebenden Personen (Bruttobeträge)
- E-Card
- Meldebestätigung (Hauptwohnsitz in Waidhofen an der Ybbs)
- Versicherungsdatenauszug (Für Personen ab 15 Jahren ohne Einkommen)
- Schulbesuchsbestätigung (Wenn Schüler ab 15 Jahren im Haushalt leben)